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Dienstag, 31. März 2026
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Text der Nachtricht:
>Erkundige dich beim TÜV. Schildere die Sachlage und frage, ob es der TÜV war, der die Prüfung absagte. Und wenn, dann wann. Dann ist es persönliches Pech des FL -er aber die Fs nicht dafür zur Kasse bitten darf. Zumal sein Verdienstausfall nicht mehr als mit dem Honorar einer Ausbildungsfahrt anzurechnen wäre. >Wahrscheinlicher ist es, dass der FL einen Zwei-Wochen-Takt bei den Prüfungen hatte, aber es -aus welchem Grund auch immer- versäumte die Prüflinge zu melden. Auch das ist sein Pech. >Vielleicht sagte der FL deshalb den Termin ab. Erkundige dich also auch beim TÜV danach, wann der Termin (evtl durch die FS) abgesagt wurde. >Mache von diesen Infos dein weiteres Vorgehen abhängig. Da im Vertragswesen nur Werktage zählen, hat der FL nicht einmal eine 24-Std.-Frist eingehalten.
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