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Datum:
Dienstag, 31. März 2026
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Text der Nachtricht:
>Er macht "Fahren mit 17" (ist also wohl erst 16) und hat schon einen Motorradführerschein, den man (natürlich) erst mit 18 machen kann (oder ist da etwa der 1b gemeint, das ist aber wohl kaum ein Motorradführerschein?) >....................................... >Den b17 kann man natürlich auch machen, wenn man 17 Jahre alt ist ;o). Ich habe keine Ahnung, wie die Prüfungen für 1b aussahen, aber die A1er unterscheiden sich nicht wesentlich von den A-Prüfungen. Auf jeden Fall nicht so heftig, als dass man sie belächeln sollte. >Doch dein FL scheint tatsächlich ein kleiner Lauser zu sein.... dich so zu veralbern. Tja, da haben sie, glaube ich, alle ein Geschick zu, das ihnen in die Wiege gelegt wurde. >Würde bitte bei dieser Gelegenheit ein älterer Fl (vielleicht der Holger oder so... *grinsbreitundweg* ?) die Unterschiede der 1b und A1 Prüfungen aufzeigen, danke und sorry >[kam mal wieder so über mich ;o))] Liebe Grüße von Petra
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