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Datum:
Dienstag, 27. Mai 2025
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Text der Nachtricht:
>>Hi Anfänger, >> >>komisch, warum ich es dann in nun 15 Jahren Ausbildungstätigkeit immer wieder erlebe, dass Papiere nach sowas zurückgezogen werden. >> >>Hab ich schon mehrfach erlebt, dass mein FS mir die Sache gebeichtet hat und einige TAge später besagte Papiere nimmer beim TÜV waren. >> >>Grüßle >>Wolfe > >Hallo Wolfle, > >richtig ist, dass wenn berechtigte Zweifel an der körperlichen, geistigen oder charakterlich-sittlichen Eignung eines Führerscheininhabers oder -bewerbers bestehen, die Fahrerlaubnisbehörde vom diesem im Interesse der Verkehrssicherheit verlangen kann, dass ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung innerhalb einer angemessenen Frist beigebracht wird. >Die Betonung liegt auf VERLANGEN KANN. Und selbst wenn diese Begutachtung stattfindet, wäre es dennoch möglich, dass der Patient (Führerscheinbewerber) dem Gutachter glaubhaft versichern kann. die nötige Reife für zur Teilnahme im Straßenverkehr zu besitzen. > >Beste Grüße!
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