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Datum:
Dienstag, 31. März 2026
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Text der Nachtricht:
>dann wollen wir uns mal in die tiefen des fl-wissens stürzen. >zu deiner frage ein halbherziges jein. >den führerschein für a bekommst du erst mit 18, das ist mal klar. die ausbildung, besonders den theo.unterricht für klasse a kannst du aber bei dem b17 gleich mitmachen. die bescheinigung die du für den tüv brauchst, darf nicht älter als 2 jahre sein, reicht von der zeit also. meldest dich in der fahrschule für klasse b17 und a an. der erste antrag wird nur auf klasse b17 ausgestellt. nach bestandenem b17 einen neuen antrag auf klasse a stellen, leider ist dann noch eine theo. prüfung fällig. da du aber bei der fahrschule für klasse b17 und a angemeldet bist, fällt der grundbetrag weg. die theo.stunden hast du auch schon und brauchst dann "kurz" vor dem 18 geburtstag "nur noch" die fahrstunden und prüfung klasse a machen. am 18 geburtstag bekommst du dann den führerschein klasse a + b ausgehändigt.sofern dein fl und euer sva mitspielt, bei uns machen sie das. > >holger
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