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Datum:
Dienstag, 31. März 2026
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Text der Nachtricht:
>Hallo, > >um zu einer Fahrschule an einem anderen Ort wechseln zu können, musst du dort einen Wohnsitz angemeldet haben. Die Jahresfrist beginnt an dem Datum, an dem von der Führerscheinstelle ein Prüfauftrag für dich erstellt und an den TÜV geschickt wurde. Das genaue Datum kann dir deine Fahrschule sagen. >Warum nimmst du eigentlich dein Kind nicht zu den Fahrstunden mit? Mein Mann (FL) hat damit überhaupt kein Problem und seine Fahrschülerinnen lernen gleich, sich nicht ablenken zu lassen, auch wenn das Kind mal brüllt. Außerdem ist Autofahren für kleine Kinder eines der besten Schlafmittel, so dass eine Fahrstunde in der Regel total friedlich verläuft. Frag doch mal in deiner Fahrschule nach. >Und schau, dass du deine Theorieprüfung möglichst bald bestehst. Danach beginnt nämlich eine neue 1-Jahres-Frist, innerhalb der du die Praxis bestanden haben musst. > >Viele Grüße >Kirsten
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