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Datum:
Dienstag, 31. März 2026
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Text der Nachtricht:
>>>Hallo Daniel, >>> >>>gesetzlich vorgeschrieben sind nur die 12 Sonderfahrten für B und 5 für BE. Darüber hinaus brauchst du noch so viele "normale" Fahrstunden bis dein Fahrlehrer der Überzeugung ist, dass du fit für die Prüfung bist. >>>Die Ausbildung für B und BE kannst du parallel machen, die praktische Prüfung für BE darfst du allerdings erst machen wenn du B bestanden hast. >>> >>>Viele Grüße >>>Kirsten >> >> >>Hey, >>das stimmt so nicht ganz. Mein Fahrlehrer hat bei meiner Anmeldung gesagt, dass icherst ganz normal den B machen kann und danach dann BE. ODER B und BE parallel (d.h. beim Antrag wird hingeschrieben, dass man beides gleichzeitig absolviert), da findet dann auch an einem Tag die Prüfung für beides statt. Allerdings hat er gesagt, wenn ich z.B. bei BE durchfalle, dass ich auch keinen B bekomme. Ich hab mich also dazu entschieden, erst B zu machen und danach BE (auf dem Antrag stand dann: Ersterwerb B). >>Lg > >kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk > >???????????????????????? > >hat kirsten was anderes geschrieben? > >holger > > > >
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