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Datum:
Dienstag, 31. März 2026
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Text der Nachtricht:
>>Hallo Ihrs! >> >>Ich habe ein Problem ich muss ein Gesundheitsattest vorlegen beim Amt. Mein Problem ist das ich den Breif den ich bekommen nicht verstehe. Es sind soviele Paragraphen darin das ich nur Bahnhof verstehe. >> >>Also hier ein UAszug aus dem Brief: >> >>Ich forder sie auf, mir gem. >>§§ 2 Abs. 2 S.1 Nr.3 und Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz >>i.V.m § 11 Abs. 2 S. 1 und S. 2 Nr. 1 Fahrerlaubnisverordnung ein entsprechendes Gutachten vorzulegen. >>Das Gutachten Die Bescheinigung ist in Übereinstimmung mit dem Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundesministerium für Verkehr und beim Bundesministerium für Gesundheit zu erstellen. >> >>Meine Frage ist das ich also beim meinem Facharzt kein Attest erstellen lassen kann oder doch? ich verstehe das einfach nicht. >> >>Ich hoffe mir kann einer weiterhelfen weil es dringend ist. >> >>Gruss Habo > >So wie ich das verstehe, handelt es sich um eine Floskel. Kannst beim Facharzt durchführen lassen, denn dein Schreiben verweist nur darauf, dass das Attest mit den für den Verkehr entscheidenden "Leitlinien" durchgeführt werden soll. > >Es lautet wie folgt:Das Gutachten/Die Bescheinigung ist in Übereinstimmung mit dem Begutachtungs-Leitlinien... zu erstellen. > >Glaube die Ministerien dazwischen haben dich einfach verwirrt, weil der Satz ein bisschen ausgeschweift ist. > >So lese ich das heraus - mein Textverständis ist eigentlich sehr gut > >MfG
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