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Datum:
Donnerstag, 15. Mai 2025
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Text der Nachtricht:
>>>"In keinem Fall" steht nur bei "ziehendem" Fahrzeug. Also, wenn du einen Anhaenger oder ein anderes Fahrzeug ziehst, darfst du keine nach vorn ueberstehende Ladung haben. >>jjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjj >> >>sorry f77, aber das ist falsch. >>§22(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen. >> >>die "merkwürdige" antwort kommt einfach daher, dass es vor einiger zeit (2 Jahre ?) noch absolut verboten war, dass ladung nach vorne übersteht. bei der änderung der fragebögen hat man hat man übersehen diese antwort zu ändern. >> >>holger > >Ich hatte nur die Antworten interpretiert. Und das einzige was mir auffiel, war halt, dass es sich bei dem Ueberrageverbot um ein Zugfahrzeug handelt. > >Ich hab dann aber mal noch eine Frage, was mit den 2,5m Hohe bezweckt werden soll? >Bsp.: Angenommen, ich moechte mit meinem 4,7m langen Passat 6m lange Bretter transportiern (vorn 0,5m + hinten 1m > 6m Brettlaenge - 4,7m Autolaenge = 1,3m Ueberstand) und habe mir auch einen entsprechenden Dachgepaecktraeger besorgt. Da mein Passat ja nur eine Hoehe von ca. 1,7m besitzt, darf ich die Bretter nicht direkt auf den Gepaecktraeger auflegen, sondern muss noch eine Kiste drunterlegen oder ein entsprechendes Gestaenge aufbauen, damit die Bretter in einer Hoehe > 2,5m sind? Was soll das bringen?
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