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Montag, 2. Juni 2025
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Text der Nachtricht:
>>> Sind bei Führerschein und Fahrzeugschein auch >>Kopien ausreichend (im Inland)? > >>Weiß ich nicht, aber was ist wenn du ihn entzogen >bekommst, dann könntest du ja (mal angenommen es >ist erlaubt) weiterhin mit deiner Kopie fahren, und >der sieht man es ja nicht an, wenn kontrolliert >wird, ob man ihn nun rechtsmäßig hat oder er >eingezogen wurde, daher halte ichs für >unrealistisch > >In welchem Jahrhundert lebst du denn? Da genügt ein Anruf bei den Kollegen auf dem Revier und schon hat der Mann in Grün Gewissheit, dass du rechtmäßiger Besitzer des Führerscheins bist. Und außerdem hier ein Zitat aus meinem Lehrbuch ("Basis Wissen Führerschein", ISBN 3-89604-401-X, S. 125): >"Bei Kontrollen müssen Sie die Fahrzeugpapiere vorweisen können: Kopien reichen! Ihren Führerschein sollten Sie zwar immer mitführen - es genügt aber auch, wenn es sich nur um eine Kopie handelt. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist strafbar, das Fahren ohne Führerschein aber nicht! Vergessen Sie allerdings nie das Original des Personalausweises. [...] Den Fahrzeugschein brauchen Sie eigentlich auch nie. [...] Für eine eventuelle Polizeikontrolle genügt in der Regel auch eine Kopie." > >Das einzige, was mich etwas verwirrt, ist das "in der Regel" im letzten Absatz. > >Vielleicht kann ja mal ein FL was zu dem Thema schreiben. >
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