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Datum:
Montag, 30. März 2026
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Text der Nachtricht:
>Bei Notfallmedizin.de habe ich folgende Info gefunden: > > >Wofür sind die Kursbescheinigungen gültig? > >Unsere Bescheinigungen sind staatlich anerkannt für die Führerscheinerteilung gem. §§ 19 und 68 FEV (Fahrerlaubnisverordnung), für das Medizinstudium gem. § 5 ÄAppO (Approbationsordnung für Ärzte) und für die Ausbildung der betrieblichen Ersthelfer der Berufsgenossenschaften gem. BGV A1 (ehem. UVV), für die Ausbildung von Piloten (PPL, CPC, ATPL) durch die Landesluftfahrtämter, für Übungsleiter und Instruktoren durch diverse Berufs- und Sportverbände. Grundsätzlich sind die ausgestellten Bescheinigungen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland gültig. >-------------------------------------------------------------------------------- > > >Wie lange gilt meine Kurs-Bescheinigung? > >Normalerweise unbegrenzt, wenn Sie einen Kurs nach dem 1.1.2002 besucht haben. Im Rahmen der betrieblichen Ersthelferausbildung (BGV A1) gilt der Kurs 2 Jahre und kann durch einen kleinen Erste-Hilfe-Kurs (LSM) aufgefrischt werden. > >Kann es sein, dass hier einfach die Begriffe "Erste Hilfe" und "lebensrettende Maßnahmen am Unfallort" miteinander verflossen sind und so für Verwirrung sorgten? >
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