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Datum:
Samstag, 2. August 2025
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Text der Nachtricht:
>Hi, > >ihre Aussage stimmt. > >Das Amt vernichtet deinen Führerscheinantrag nach 12Mon. > >Aber sie, als Fahrschule, muss deine Ausbildungsunterlagen 4 Jahre aufheben. > >Falls nicht, droht Bußgeld vom SVA Marl. > >Ruf die liebe Frau nochmals an und verweise sie freudlich auf die Aufbewahrungspflichten, die im Fahrlehrergesetz stehen. > >Falls sie dann immer noch nein sagt, darfst du ihr auch freundlich sagen, dass du dies dann sowohl dem Fahrlehrerverband als auch der Überwachungsbehörde melden wirst. > >Eine erneute Grundgebühr wegen Nichtbescheinigung deiner erbrachten Theoriestunden dürfte sie dann ebenfalls in deiner neuen Fahrschule übernehmen. > >Es ist dein Geld und deine Bescheinigung, gib jetzt nicht auf und laß dich abwimmeln! > >Wolfe
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