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Donnerstag, 5. Juni 2025
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Text der Nachtricht:
>da ich alleinerziehende 3-fache Mama bin komme ich mit meinem B-Schein nur sehr schleppend (finanzell) voran. Nun hab ich gehört das irgendwann alles verfällt, aber wann ist denn das genau? Nach einem Jahr - ok! - aber ab wann gezählt? Habe mich bei FS 1 angemeldet im Dezember 2005, Theorie bestanden im April 2005, danach Anmeldung bei FS 2. Sonderfahrten hab ich auch alle seit August fertig. Ich hoffe ihr versteht meine Frage, jetzt auch!? Verfällt es z.b. am Tag der Anmeldung bei FS1 nach einem Jahr od. ab Tag der Anmeldung TÜV (Antrag) oder am der Theorie-Prüfung nach 1Jahr. Ich hoffe ich hab mich net zu kompliziert ausgedrückt. >
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