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Freitag, 4. Juli 2025
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Text der Nachtricht:
>Also, wenn die Schadenregulierung nur zwischen den Beteiligten geregelt wird ohne Versicherung, wird hinsichtlich Probezeit nichts passieren. Man kann sich von der Versicherung auch ausrechnen lassen, bis zu welcher Schadenhöhe es wirtschaftlich günstiger ist, über die Versicherung zu regeln oder ob man besser selbst zahlt, um die Hochstufung zu vermeiden. Aber auch das hat keine Auswirkungen auf die Probezeit. Wenn ihr euch privat einigt, am besten schriftlich bestätigen lassen, dass der UG keine weiteren Ansprüche mehr aus dem Schadenfall geltend machen wird und alle Ansprüche mit der Zahlung erledigt sind. > >Wegen Versicherung: die meisten Versicherer bieten auch an, einen Schaden erstmal zu übernehmen, man kann den SChaden aber innerhalb von 6 Monaten zurückkaufen. Dann wird man auch nicht hochgestuft, bzw. die Hochstufung wird dann rückgängig gemacht. > >Wie auch immer, da der Unfall nicht von der Polizei aufgenommen wurde und der UG wohl auch keine Anzeige erstatten wird, hat es überhaupt keine Auswirkungen auf die Probezeit. Aber um die Schadenregulierung müsst ihr euch jetzt dringend kümmern, sonst kann es teuer werden. Auf jeden Fall Rücksprache mit der Versicherung halten.
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