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Datum:
Montag, 30. März 2026
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Text der Nachtricht:
>> >Hallo, > >ich finde es immer wieder erschreckend, wie viel Halbwissen hier zu existieren scheint. Unfallflucht ist ein Straftatbestand - egal ob nun ein Personenschaden oder ein Sachschaden entstanden ist oder der Unfall geringe oder schwerere Ausmaße hat. Selbst, wenn ihr keinen ersichtlichen Schaden verursacht habt, habt ihr solange zu warten, bis der Unfall von beiden Parteien aufgenommen ist und ggf. die Polizei hinzugezogen wurde. Wie wollt ihr urteilen, dass sich nicht z.B. Anbauteile verzogen haben? > >Ich verstehe nicht, warum hier viele der Meinung sind, dieses Beispiel sei hier vom Ausmaß her nicht relevant. Wenn dies keine Unfallflucht darstellt, wozu haben wir den Straftatbestand dann überhaupt in den Gesetzen stehen? Das Opfer ist wie fast immer der Dumme und muss selber zahlen. Das Freundschaftsargument zieht hier meiner Meinung nach auch nicht und zeigt leider echtes Unvermögen in Sachen Rechts- bzw. Unrechtsbewusstsein. Es sind schon tolle Freunde, die nicht zu ihrem Mist stehen. Es könnte ja auch euer Auto sein können, was dort gestanden hätte. Seid euch mal nicht so sicher, dass die Sache dann "ganz anders ausgesehen hätte". Wer hier als "Freund" wegschaut ist Mittäter! Das kann jedem mal passieren, dass er etwas beschädigt, auch mir ist es schon mal passiert. Aber warum glaubt ihr denn, dass euch jemand den Kopf abreißen wird? Ich habe die Erfahrung gemacht, dass sich die Unfallgegner sehr kooperativ verhalten und eigentlich sehr froh sind, dass jemand die richtige Moral besitzen, für ihren Fehler einzustehen. > >Die meisten Leute, die Unfallflucht begehen haben meiner Meinung nach nur Angst, die aus Unwissenheit resultiert. Sie befürchten, dass sie ihren Führerschein verlieren, Probleme mit der Versicherung bekommen oder Ärger mit dem Unfallgegner. Hierauf sollte während der Fahrschulausbildung mehr Bezug genommen werden, um das richtige Wissen dafür zu vermitteln. Wenn ihr einen Unfall verursacht und euch unsicher seid, was ihr tun sollt, dann wird man es euch nicht verübeln, wenn ihr euer Handy nehmt und die "110" wählt und euch erkundigt, wie ihr mit der Situation umgeht. Oft ist es der Polizei auch möglich, sich direkt mit dem Halter in Verbindung zu setzen und ihn auf kürzestem Wege zum Unfallort zu schicken. So seid ihr jedenfalls auf der sicheren Seite. > >Überhaupt scheint hier nur ein kleiner Teil der der Autoren überhaupt zu wissen, dass die Anzeige bei der Polizei das Opfer - selbst wenn die Strafsache vor dem Gericht endet und nicht von der Staatsanwaltschaft gegen Auflagen eingestellt wird - auf gar keine Weise entschädigt. Das Opfer wird mit Bezug auf das Urteil aus dem strafrechtlichen Prozess gemäß des BGB gegen euch eine Klage einreichen und Schadenersatz fordern und allein dadurch entschädigt. Eure Versicherung wird zahlen, auch die evtl. entstandenen Anwaltskosten des Unfallgegners, aber seid euch nicht sicher, ob sie gegen euch nicht auch eine Regressforderung durchsetzen wird und ihr am Ende auch dafür noch zahlen müsst. > >Ich habe hier außerdem noch gelesen, dass man sich angeblich 24 Stunden nach der Unfallflucht straffrei "stellen" könne. Dies ist falsch. Das Strafmaß reduziert sich lediglich bei geringfügigen Sachschäden unter 1000 € auf 5 statt 7 Punkte. Alles, was darüber liegt oder mit Personenschaden ausgegangen ist, wird nicht reduziert. Es kann höchstens sein, dass der Richter es noch zu euren Gunsten auslegen wird. > >Zum Thema Jugendliche und Unfallflucht: Im Sommer ist mir eine Rentnerin beim Ausparken in meinen Wagen gefahren und hat Unfallflucht begangen. Soviel dazu, die Sache ist rechtlich gesehen erst vor 2 Wochen abgeschlossen gewesen. Der Schaden war augenscheinlich auch sehr gering, hat am Ende mit meinen Anwaltskosten aber nur noch sehr knapp unter 1000 € gelegen. > >Unfallflucht ist übrigens ein Offizialdelikt. Das hat zur Folge, dass die Polizei, selbst wenn das Opfer oder ein Zeuge den Unfall nicht zur Anzeige gebracht hat,<
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