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Datum:
Mittwoch, 10. September 2025
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Text der Nachtricht:
>Mal ganz ehrlich Hand aufs Herz: Was sollte denn bei einer vermasselten Führerscheinprüfung ins Gesundheitszeugnis? "Patient ist zu doof zum Autofahren"? oder so ähnlich? > >Da hätte mir mein Hausarzt ja auch ein Attest ausstellen müssen, als ich in der 10. sitzen geblieben bin: "Patient leidet an zwanghafter ...ie." > >Nein, das wird nirgends vermerkt. Das einzige, was passieren kann, ist daß beim 27. Versuch die Fahrerlaubnisbehörde irgendwann mal auf die Idee kommt, deine Freundin mal zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung zu schicken. Zumindest gibt es diese Möglichkeit rein theoretisch. Aber ich habe schon einige FS kennengelernt, die wegen Dusseligkeit, Prüfungsangst oder auch schlicht wegen Faulheit dreimal durch die Prüfung gerauscht sind. Die einzigen Nachwirkungen bestanden darin, daß sie sich selbst in den Ar... gebissen haben, sich anschließend auf selbigen setzten und Bögen übten. Und beim nächsten Mal hats geklappt. Ärgerlich ist eben die 3monatige Pause, wenn man 3x durchgeflogen ist. > >Und in einem Gesundheitszeugnis sollte eigentlich nur folgendes stehen: Bei Herrn / Frau XY bestehen nach den derzeit gültigen Vorschriften der Berufsgenossenschaft / Innung für den Beruf als ... keine gesundheitlichen Bedenken. >Alles weitere hat in einem Schreiben für den Arbeitgeber nichts zu suchen, ansonsten kann man ja gleich die komplette Krankenakte und den Bericht der Kindergärtnerin anheften. > >Gruß Andreas79 (FL)
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