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Datum:
Sonntag, 18. Mai 2025
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Text der Nachtricht:
>>Nun möchte ich von meinem alten Fahrlehrer das Geld zurück >>verlangen, denn er hat mir schließlich in über 40 Fahrstunden nicht >>mal die Grundaufgaben beigebracht. > >Schon bemerkenswert, dass da jemand locker mal um die 1500 Euro auf den Tisch legt, ohne sich jedoch vorher informiert zu haben, was man dafür bekommen wird. > >Liegt hier eventuell ein eklatantes Missverständnis vor??? > >Weiss da jemand nicht, das "Ausbildungsvertrag" eben nicht gleichbedeutend "Führerscheingarantie" ist? > >Fahrschulen verkaufen nun einmal keine Führerscheine, eine Garantie zum Bestehen der Prüfungen kann eine Fahrschule also nicht geben. Die Prüfungen legt nämlich der Bewerber ab, nicht der Fahrlehrer! > >Man sollte sich eigentlich schon im Vorfeld einer solch grossen Geldausgabe erkundigen, was man dafür bekommen wird, gerade wenn man auf keinerlei Empfehlungen von Bekannten zurückgreifen kann. Man sollte die Ausbildungspläne einsehen, Probeunterrichte besuchen, usw. > >So wie sich deine Geschichte anhört, bist du sauer, dass Du eine FL-Niete gezogen hast. >Dass Du für diese Erkenntnis 40 Stunden und zwei Prüfungen gebraucht hast, spricht wahrlich nicht für eine blitzartige Auffassungsgabe. > >Du kannst einen Anwalt beauftragen und dort auch noch Geld investieren. Schlussendlich wird aber der alte FL behaupten, dass er alles mit dir gemacht hat, was die Fahrschülerausbildungsordnung vorschreibt. Bleibt also: >Aussage gegen Aussage. >Raus kommt da nichts, ausser Kosten für den Anwalt!
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