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Datum:
Mittwoch, 10. September 2025
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Text der Nachtricht:
>Nachdem ich zu diesem Thema auf Google-Suche ging -aber nichts rechtsverbindliches fand- gehe ich davon aus, dass es vom Betreiber abhängt, inwieweit er das Verzehren mitgebrachter Speisen zulässt. >In Biergärten ist es -laut google- häufig die Regel. > >Ich weiß von einer Freizeiteinrichtung (Fitness / Sauna Betrieb) der gegen den Verzehr mitgebrachter Speisen klagen wollte, aber bei Gericht nicht durchkam, da die Flüssigkeitszufuhr gerade beim Sport unerlässlich sei und der Gast nicht zum Kauf von teuren Getränken genötigt werden darf.... > >Ich persönlich würde es so machen, dass ich auf einer Terrasse (ohne Bedienung) Mitgebrachtes zu mir nehmen würde. >Innerhalb vielleicht einen Kaffe kaufe, aber (heimlich) in die eigene Schnitte beiße *grins*. >Dort wo Bedienungspersonal arbeitet, fänd ich es ungehörig eigene Speisen oder Getränke zu verzehren..
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