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Datum:
Dienstag, 17. Juni 2025
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Text der Nachtricht:
>>Hallo Tobi, >>du hast natürlich mit der Arbeitszeit bei einer Selbständigkeit 150%ig Recht. >>Mit der Bezahlung der zusätzlich anfallenden Arbeiten täuschst du dich aber. >> >>Bei der Kalkulation der Fahrstundenpreise in Verbindung mit der Grundgebühr (zb 150 *250€ erbibt 37500€)erbibt sich am Jahresende nach Abzug der Kosten ein verbleibender Gewinn. >> >>Dieser Gewinn ist die Entschädigung für den kompletten Arbeitsaufwand >>den der Unternehmer mit der Fahrschule hat. >> >>Das heist bei einer gut laufenden Fahrschule mit gut kalkulierten Preisen bekommt der Fahrschuleigentümer" jeden " Aufwand bezahlt. >> >Hallo FL aus BW, >und wovon träumst Du Nachts? Wovon zahlst Du die Raumkosten? Tel., Strom, Heizung? Womit wird der theoretische Unterricht entlohnt? Die nicht arbeitende FL-Frau sitzt nur als Zierrat im Büro? Lehrmittel und Unterrichtsmedien bekommst Du kostenlos von den Verlagen? Büroausstattung sponsert "Staples" oder "Schäfer-Shop"? Sieh bei der Standortsuche zu daß Du 250,-€ GG nehmen kannst und wenn Du den 150 Fahrschülern/innen die Du dann jährlich hast Lappen an die Füße bindest kannst Du die Putzhilfe sparen. >Viel Erfolg und gute Geschäfte wünscht Dir >Elvira D. >
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