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Datum:
Dienstag, 9. September 2025
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Text der Nachtricht:
> Und der Fahrlehrer möchte auch noch bezahlt werden... >>Noch mal die kleine Rechnung: >>Fahrstunde 30 Euro >>Abzüglich MWST 25,21 >>- Kostn Fzg 16,21 >>So, und davon muss noch die Einkommenssteuer, der Fahrlehrer, die Lohnnebenkosten bezahlt werden.... >>Wo soll dabei noch was für die Fahrschule hängen bleiben?? Die muss aufpassen, dass sie dabei nicht draufzahlt! >>Eine Möglichkeit wäre noch den Fahrlehrer nur mit einem "Hungerlohn" zu bezahlen... Aber wer geht schon mit großer Freude an die Arbeit für 7-8 Euro?? >>LG Bettina >> >> >> >Hallo Bettina, >Du siehst wie unterschiedlich die Auffassungen sind; 8,-- € netto bezeichnest Du - richtigerweise - als Hungerlohn und Ara findet 1.800,-- € netto als angemessen (8,-- € je FStd x 220 FStd mtl. = 1.760,-- € netto mtl.) >Wobei er die 1.800,-- aber als Untergrenze ansieht - 2.300,-- € fände er auch schon angemessener (wäre 10,50 € netto pro FStd). >Wenn ich nun Deine schon angefangene Rechenaufgabe weiterführe - >FStd 30,-- € >minus Umsatzsteuer (etwas gerundet) verbleiben 25,-- € >minus Fz-Kosten (auch gerundet) verbleiben 9,-- €. >Wir (Du, Holger, Wolfe ...) wissen: das sind mal gerade 9,-- € Brutto. >In einem gebe ich dem FL aus BW recht: davon hab ich wirklich keine Ahnung wie man von 9,-- € brutto 8-10 € netto zahlen kann! > >Grüße Elvira D. >
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