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Datum:
Dienstag, 22. Juli 2025
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Text der Nachtricht:
>>dein roller wurde nach eu rili zugelassen, daher das fernlicht. bei der umrüstung auf mofa hätte es eigentlich stillgelegt werden müssen. solange du es nicht einschaltest, merkt es keiner und es gibt keine probs.wenn es doch bemerkt wird bekommst du eine mängelkarte und du musst es stilllegen. >> >>holger > > >@ Holger, Häh??? was schreibst Du denn für einen Quatsch? Er muss es (den Mofaroller) nicht stilllegen. Das Licht, ist für die "Registrierung" unter der der Roller läuft, also, ob es ein Mofa-oder 50er-Roller ist, absolut unerheblich, sprich irelevant. Denn alle (mit Betonung auf alle) Zweiräder müssen (soweit mir bekannt, > >seit Januar 2002) auch am Tage, mit Abblendlicht fahren. Bei Autos (soweit ich weis) ist dies bisher, nur empfohlen und spätestens bei Dämmerung (bei schlechter Sicht, selbstverständlich auch am Tage) Pflicht. Aber bei Zweirädern, ist es, wie geschrieben, auch am Tage (egal, wie sehr die Sonne scheint) pflicht. > >Jetzt ist es ja so, dass es Roller gibt, die direkt (ab Werk) als Mofaroller auf den "Markt" kamen und kommen. Bei den älteren Mofarollern, war es oft (oder immer, weis es nicht ganz genau) so, dass man das Abblendlicht ausschalten konnte. > >Und Fernlicht, hatten und haben sie erst garnicht, da ja ein Mofaroller, in der Regel (wenn man selber keine "Hand" angelegt hat) für die Geschwindigkeit, in der er sich bewegt, kein Fernlicht benötigt. So, aber wie geschrieben, müssen nun alle Zweiräder, auch am Tage, mit Abblendlicht fahren. Also auch, die Mofaroller, Motorräder, Mofas, Fahrräder, halte alle Zweiräder, wo man das Abblendlicht, überhaupt noch ausschalten kann. Die meisten Roller-/Motorradhersteller, bringen ja (soweit mir bekannt) schon garkeine Roller/Motorräder, bei welchen man das Licht ausschalten kann, mehr auf den Markt, damit man es erst garnicht mehr vergessen kann, das Abblendlicht einzuschalten. Da ja pflicht. > >Und wenn man jetzt einen 50er-Roller, auf Mofa umrüstet, ändert sich (ausser an der Geschwindigkeit, der PS-Leistung und der Tatsache, dass man keinen Sozius mehr mitnehmen darf) nichts. Das Licht, kann bleiben, so wie es ist. Und wenn Du nachts unterwegs bist, kannst Du ruhig auch das Fernlicht einschalten. Natürlich musst Du, immer wenn Dir ein Auto entgegenkommt, oder im geringen Abstand vor Dir herfährt ,,Abblenden" also, auf Abblendlicht umschalten. > >Lieben Gruß aus Köln (lecker Kölsch und so) vom André
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