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Datum:
Freitag, 29. August 2025
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Text der Nachtricht:
> >>Meine Fragen nun: >> >>1. Was hat der Golf-Fahrer zu erwarten? >>2. Lohnt eine Anklage wegen Körperverletzung? >>3. Wer kommt für den vermutlichen Totalschaden auf? >>4. Was haben wir zu erwarten? >>=> Er wegen dem zu späten Bremsen, obwohl die Bremsleuchten 100% nicht aufleuchteten! >>=> Ich wegen dem Tritt in die Weichteile. Eventuell Notwehr? >> >>Gruß Deniz > >1.Der Golffahrer hat ne Anzeige am ... wg Unfallflucht. >Wenn ihr seinen Namen rausfindet, ruft Eure Versicherung an und fragt nach der ZENTRALAUSKUNFT DER VERSICHERER: da bekommt Ihr mit Namen + Kennzeichen die zuständige Golffahrer-Versicherung raus. > >Anrufen, meldet dann als ANSPRUCHSTELLER den FAHRZEUG- und die PERSONEN-SCHÄDEN (Vorsichtig am Telefon bei der Schilderung über die Körperverletzung, evtl. vorher Anwalt einschalten und mit dem das Ganze bei der Versicherung geltend machen!) > >Seine Versicherung wird Euch dann eine SCHADENANZEIGE zusenden, innerhalb von 4 Wochen ausfüllen + zurücksenden: FOTOS machen von Euren Kratzern, Schaden am Auto + Personenschäden (blaue flecken, Knie etc.!JETZT NOCH, wenn alles noch frisch ist!Mit Datum im Foto wenn möglich!) >-Anwalt oder Polizei fragen, ob eine AMTLICHE ANZEIGE WEGEN KÖRPERVERLETZUNG und BEDROHUNG gemacht werden muss! >-Achtung! Du kannst auch noch eine wg Körperverletzung bekommen,Deniz, frag DEINE Rechtsschutz (oder die Deiner Eltern, ob Du da mitversichert bist?) >: >-WAS FÜR KOSTEN sie FÜR DICH ÜBERNEHMEN WÜRDEN?(bei Notwehr am Unfallort?!Achtung bei telefonischer Schilderung!!!!!!!!!) > >Die Versicherung vom Golfer will erst mal nicht zahlen, bis die Schuldfrage geklärt ist (aber Ihr seid zu ZWEIT oder gibt es noch andere Zeugen?: Name+ Adresse!). >Sie wird vom Golfer auch eine Stellnahme in Schriftform anfordern, gerade bei Personenschäden und den Vorwurf der Unfallflucht. wenn der alles leugnet, wird die Versicherung ihre eigene Rechtsschutz- abteilung im Hintergrund ZUR ABWEHR einsetzen! > >Fragt AUF JEDEN FALL bei der VERKEHRS-RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG EURES Fahrzeugs (Eurer ELTERN!) nach: > >Welche Kosten werden für den Rechtsanwalt übernommen, wenn der Euch hilft... >a:die Ansprüche, die das FZG betreffen bei der Versicherung geltend zu machen (Totalschadenausgleich etc.)+ >b: Übernimmt diese Rechtsschutz auch die GESAMTEN Anwaltskosten bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei den Personenschäden für den berechtigten Fahrer (DEIN FREUND) und für den berechtigten Beifahrer? (DENIZ) > >Die Versicherung, egal wie es ausgeht, wird dem Golffahrer kündigen, da sie DANN rechtlich "Regress bis ca. 5.000 Euro" bei dem Golffahrer nehmen kann, d. h. dem Versicherungsnehmer wird gekündigt wg. Unfallflucht (=VORSATZDELIKT) und dann holt sie sich den ersten Teil bis 5000 Euro bei dem gekündigten Golffahrer wieder, wenn die Sache rum ist. > >-> VORSICHT BEI RACHEAKTEN, er hat DIR/DICH BEDROHT!. > >Dann denke ich, dass der golfer sein lappen brav abgeben darf, denn nicht nur die versicherung ist mit im Spiel, sondern auch die Obrigkeit = Polzei, d. h. Strafe für die "UNFALLFLUCHT"! > >zu den defekten Bremsleuchten: das müßt IHR beweisen! Aber ihr könnt es ja zu ZWEIT BEZEUGEN. >TROTZDEM: man muss immer bremsbereit sein, egal, was passiert. > >Viel glück, ich würde das vom Rechtsanwalt machen lassen... da gehts um zuviel Geld, gerade bei Personenschäden, evtl.Rentenausgleichszahlungen etc... Da braucht ihr einen Profi im VERKEHRSRECHT! > >Bulldognina
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