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Datum:
Freitag, 29. August 2025
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Text der Nachtricht:
>>>>>>ich habe gerade meinen führerschein gemacht. >>>>>>nun würd ich gerne wissen, ob ich mit anderen autos fahren darf, in dessen versicherung ich nicht eingetragen bin... >>>>>>also mal mit dem auto vom kollegen fahren, ohne das ich in der versicherung auftauche?! >>>>>> >>>>>>vielen dank für antworten >>>>>>JP >>>>> >>>>> >>>>>Ja darfst du. >>>> >>>> >>>>unsere versicherung meinte nämlich, dass wenn ich bei meinen eltern eingetragen werden würde, sie ca. 100€ mehr zahlen müssten. >>>>aber ich kenne ein paar leute, die ohne der versicherung bescheid zu sagen, die autos ihrer eltern fahren... >>>>was ist jetzt richtig? >>>>oder hängt das von dem versicherer ab? >>>> >>>>danke >>>>JP >>> >>>Du kannst getrost mit dem Auto deiner Eltern fahren, da die Versicherung fuer das Auto gilt und auch zahlen muss, wenn du faehrst und etwas passiert. >>>Solange nichts passiert, ist also alles i.O. Wenn etwas passiert, wird die Versicherung sicher herausbekommen, dass ein nicht eingetragener Fahrer gefahren ist. Dies berechtigt die Versicherung dann zu einer einer Rueckforderung der hoeheren Versicherungsbeitraege (das ist keine Regressforderung). Meist wird dies aber auf Kulanzbasis nicht eingefordert, sondern lediglich ab dem Zeitpunkt des Schadens der hoehere Beitrag verlangt. >> >>Das hängt von der versicherung ab und vom tarif der gewählt wurde Beispiel: mein freund hat ne versicherung als alleiniger fahrer also wo festgehalten wurde das nur er das fahrzeug fährt. Nun ist mein freund nicht da und ich fahr mit dem Auto shoppen bau nen crash (habe nicht vorher der versicherung bescheid gegebn bzw. bin nicht mit eingetragen worden) Dann kann die versicherung je nach unternehmen und agbs sehr wohl vordern das ich den schaden bezahlen muss. Stimmt zwar das es so in der praxis nicht vollzogen wird sondern nur höhere beiträge eingefordert werden aber bei bestimmten versicherungen stehts so ähnlich (beziehe mich nicht auf korrekten wortlaut aber auf den sinn) in den agbs. >>Deswegen würde die versicherung von deinen eltern auch teurer werden weil du bestimmt u23 oder u25 (diese grenzen sind in den versicherungen auch von unternemen zu unternehmen verschieden)bist. >>Wähl den sicheren weg und lass dich eintragen wenn hinterher ohne eintrag schwierigkeiten aufkommen ärgerst du dich in grund und boden. > >Nein. Es ist voellig egal, was die Versicherungen diesbzgl. in ihren AGB drinstehen haben. Eine Haftpflicht MUSS immer zahlen und darf nur bei grober Fahrlaessigkeit (unter Drogeneinfluss, ohne Fuehrerschein, ...) Regress fordern. Da dies (hoffentlich) auf den Threadsteller nicht zutrifft, darf er fahren. Diese Zusatzklauseln (nur Fahrer ueber 25, nur der Halter, ...) gehen auf das Risiko der Versicherungen. >Lediglich mit der Kasko koennte es zu Problemen kommen.
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