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Datum:
Donnerstag, 28. August 2025
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Text der Nachtricht:
>>>> >>>>>Also lieber Kommentator, bitte erstmal Hirn einschalten, bevor unqualifiziert losgebrabbelt wird ... >>>>> >>>>>XXL-Kurt >>>> >>>> >>>>Selbst nach dreimaligem Durchlesen deines "Schriebs" habe ich immer noch nicht so recht verstanden, was du uns überhaupt sagen willst. Ich gehe aber davon aus, dass deine Familie mehr als neunköpfig ist, denn bis zu 9 Pers. (einschl. Fahrer) kannst du ja nach wie vor in vielen Pkw`s mitnehmen. >>>> >>>>Jetzt prangerst du an, dass mit der neuen Regelung die Besetzung von Kraftwagen bequemer und vor allem sicherer ist und dass für jeden Mitfahrer ein Sitz mit Sicherheitsgurt zur Verfügung stehen muß.(bestimmte Altfahrzeuge ausgenommen) >>>> >>>>Ist es denn für dich eine Katastrophe, dass du in einen Pkw mit 5 Sitzplätzen nicht mehr 7 oder 8 Personen reinpacken kann. Hast du schon einmal an einen Schadensfall gedacht? Oder hast du die neue Bestimmung und deren Vorteile - auch für deine Familie - vielleicht gar nicht richtig verstanden? >>>> >>>>Übrigens, ich bin sicher nicht der von dir erwähnte Kommentator, habe aber trotzdem mein Hirn eingeschaltet. >>>> >>>>mfG >>>>Gustav >> >> >> >> >> >>" jedeoch gerade familien sollten darauf bedachjt sein das alle kinder im auto angeschnallt und auf einem entsprecheneden kindersitz gut aufgehoben sind" >> >> >> >> >>Bravo XXL-Kurt, >>das ist eine sehr vernünftige Einstellung. Wenn du immer schon so verfahren bist, dann hat sich für dich überhaupt nichts geändert, denn die neue Verordnung verlangt eigentlich nur das, was du sowieso schon praktiziert hast. >> >>Aber die Rechtslage war vor 16.05.06 eben so, dass in einem Kraftwagen soviele Fahrgäste mitgenommem werden durften - nein nicht soviel Sitze vorhanden - sondern dass die zul. Gesamtmasse und die zul. Achslasten eingehalten wurden und der Fahrer in Sicht und Bedienung nicht behindert war. >> >>Ich hätte keine Mühe, einen VW Golf mit 7 (sieben) Personen so zu beladen, dass diese Kriterien eingehalten sind. Dies war verkehrsrechtlich nicht zu beanstanden, jedoch im Versicherungsfall äußerst problematisch. >> >>Siehst du, um diesen Missstand zu beseitigen, wurde § 21 StVO geändert. >> >>Ich denke, wir sind jetzt wieder auf einem Level und haben beide unser Gehirn weiterhin eingeschaltet. >> >>Ich wünsche dir mit deiner Grossfamilie weiterhin viel Spass und ein schwäbisches "komm schtets wieder guad hoim" ,ganz legal mit 9 Personen, wenn du den entsprechenden Pkw hast. Derer gibt es nämlich viele. >> >>mfG >>Gustav >> >> >> >> > >" jedeoch gerade familien sollten darauf bedachjt sein das alle kinder im auto angeschnallt und auf einem entsprecheneden kindersitz gut aufgehoben sind" >Ich bin aber nicht kurt xxl
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