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Datum:
Dienstag, 20. Mai 2025
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Text der Nachtricht:
>Hi ! > >Wenn Du was schriftliches suchst, so steht das Alles in der Fahrschülerausbildungsordnung. Bei Google eingeben und dann sollte was kommen. Da ist die komplette Ausbildung geregelt. Auszüge daraus müssen im Übrigen auch in der Fahrschule hängen. Die FEV Fahrerlaubnisverordnung regelt auch ein paar Dinge so wie auch das Fahrlehrergesetz. >Zu Deiner Frage wird sich aber auch dort keine verbindlche Aussage finden lassen. Grundsätzlich vorgeschrieben sind nämlich nur die sog. Sonderfahrten, sprich für den "B" Schein 5 Überland, 3 Nacht und 4 Autobahnfahrten. Der Rest gliedert sich in Grundausbildung, die im Allgemeinen so lange dauert, bis Du das FAhrzeug und die Gegebenheiten des Prüfungsgebietes beherrscht (was nicht heißt, daß Du eine Stunde ohne Abwürgen des Motors überlebst, da gehört mehr dazu). Dann sollten die Sonderfahrten gefahren werden und dann kommt die Prüfungsvorbereitung. Diese dauert in der Tat so lange, bis der FL meint, daß Du die Prüfung bestehst. Wenn Du selbst noch unsicher sein solltest, dann würde ich zu einer späteren Prüfung raten, da es auch leider schwarze Schafe gibt, die dich zu früh zur Prüfung melden und somit ein wenig mehr Geld abziehen wollen. Aber das sind Wenige. Ich würde Dir raten da vertrauensvoll auf die Einschätzung Deines FL zu hören. Er weiß welche Anforderungen die Prüfung in Deinem speziellen Fall bereit hält und ist in der Lage abzuschätzen ob Du diese Anforderungen erfüllen kannst. > >Gruß >kampino > >Bei Rückfragen stehe ich gerne unter kampino@hotmail.com zur Verfügung ;-)
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