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Datum:
Donnerstag, 28. August 2025
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Text der Nachtricht:
> Kann ich einen EU Kartenführerschein beantragen für die Klassen M, L und S? >>Mein Fahrlehrer meinte, das wäre möglich, ich müsste einfach zur Zulassungsstelle, ein paar Beame bei der Zulassungsstelle sagen mir aber, das wäre nicht möglich. Was ist jetzt Sache? >................................................ > >Die Beamten berufen sich auf folgende Bestimmung: > >Artikel 6 (3) Die Mitgliedstaaten können es ablehnen, die Gültigkeit eines Führerscheins, dessen Inhaber nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, in ihrem Hoheitsgebiet anzuerkennen. >Entsprechendes steht auch in den internationalen Übereinkommen über den Kraftverkehr. >D.h. wer als 15,16,17-jähriger mit seinem Zweirad ins Ausland fahren will, sollte sich vorher erkundigen, ob er das mit seinem A1 oder M Führerschein bzw. seiner Mofa-Prüfbescheinigung darf. >Erst mit vollständiger Umsetzung der 3. Führerscheinrichtlinie entfällt diese Bestimmung. > >Quelle: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=25945&st=0&p=278933entry278933 > >Zu meiner Schande gestehe ich aber ein, dass ich keine Ahnung habe wie weit die 3. Führerscheinverordnung mittlerweile gegriffen hat ;o( > >Aber zum Glück gibt´s ja hier FLs :o)) > >
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