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Datum:
Donnerstag, 28. August 2025
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Text der Nachtricht:
>>Ich kenne es allerdings nicht anders, als dass der Prüfling, der kurzfristig ein Attest vorlegt -und somit die Prüfung ENTSCHULDIGT nicht fährt- aber die TÜV-Gebühr entrichtete, die Gebühr nicht zurück bekommt, jedoch die NÄCHSTE Vorstellung nicht zu bezahlen braucht. >> >>Liegt es am jeweiligen TÜV? >>Ist es eine Erziehungsmaßnahme des FL? KA! > >Hallo! >Der Fl. hat mit seinen Prüflingen die Termine abzusprechen. >Wenn er das nicht tut, trägt er das Risiko. >Fl. hat bis zum 20. noch ausreichend Zeit um einen anderen Prüfling anzumelden. > >Es ist überall so, aber das mit dem Attest sollte eine Ausnahme sein und bleiben. >Eine richtige Disposition des Fl. ist das wichtigste und nicht die unehrlichen Methoden. >Hans
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