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Datum:
Mittwoch, 27. August 2025
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Text der Nachtricht:
>Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) > >§1 Grundregeln > (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. > (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. >-------------------------------- > >Wenn du der Meinung bist, dass der entgegenkommende, überholende Verkehrsteilnehmer dagegen verstoßen hat (und du deshalb Schaden erlitten), dann suche die Polizeiwache auf und erstatte Anzeige. >Solltest du dich irren und die eigentliche Gefahr durch eine Überreaktion deinerseits entstanden sein, würde man es dir dort immer noch mitteilen. >Aber ich denke, dass hier ein Denkanstoß an den VT von Nöten ist. >Ist mind. ähnlich dem, der durch tiefe Pfützen brettert und so nebenherlaufende Fußgänger beschmutzt. Dann hätte dein Gegenüber Glück gehabt.... >Wäre schön, wenn du weiter darüber berichten würdest. >Denn die von dir og. Vorwürfe (Verkehrsgefährdung, Unfallflucht), sind durchaus möglich.
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