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Datum:
Mittwoch, 27. August 2025
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Text der Nachtricht:
>>Also, wenn du 60 Euro Schaden hattest und sogar einen Zeugen, lohnt eine anzeige auf jeden Fall, immerhin hätte der Hahrer ja auch noch ein paar Meter mit Überholen warten können, da wäre er nicht dran gestorben. >>Im besten Fall kriegst du deine Hose ersetzt. >-------------------------------------- > >Ich würde eher sagen: Auf jeden Fall bekommst du deine Hose ersetzt. >Auch wenn du das danach auf dem zivilrechtlichen Weg lösen müsstest. >Aber einem solchen Verfahren wird der Schädiger sicherlich aus dem Weg gehen wollen und freiwillig zahlen. > >Nach dieser Darstellung hattest du einfach nur Glück, dass der Überholte ein mitdenkender Verkehrsteilnehmer war..... >Hätte er geträumt und nicht reagiert, so hätte es geknallt. >-So habe ich dich jetzt verstanden- > >Der Vorfall ist eine Anzeige wert. Ich tippe jetzt tatsächlich auf ein Verfahren wg. Unfallflucht: > > >StGB § 142: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort > > (1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er > > 1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder > > 2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, > >wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. > > > (2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich > > 1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder > > 2. berechtigt oder entschuldigt > >vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht. > > (5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann. > >Nachlesen kannst du den Volltext selbst nochmal hier: >http://www.verkehrsportal.de/stgb/stgb_142.php
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