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Datum:
Mittwoch, 27. August 2025
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Text der Nachtricht:
>>Das wird der FL von MatzesMausi jetzt wohl auch beherzigen und niemanden mehr zur Prüfung melden, der noch was von der Rechnung offen hat. > >---- > >Das ist ja wohl der größte Schmarrn. Wieso sollte man bitte alles im Voraus, noch vor der Prüfung bezahlen? Für mich ist eine Fahrschule ein Dienstleister, und das wird nunmal im Nachhinein bezahlt. Oder lasst ihr euch das gefallen, wenn zu Hause irgendein Handwerker kommt und erstmal Geld haben will, bevor er zu arbeiten anfängt? Nein, eben. Die Fahrschule soll ihre Dienstleistungen erbringen, dann kann sie Geld fordern. Und wenn sie das nicht bekommt, stehen ihr genau dieselben Wege offen wie jedem anderen Gläubiger - die da wären Mahnbescheid, Inkasso, Vollstreckungsbescheid etc. Aber einen Führerschein einer Fahrschülerin einzubehalten ist absolut unberechtigt und illegal, und da wäre, wenn sich die Sache nicht anders lösen lässt (so wie jetzt ist es sicherlich besser) meiner Meinung nach der Gang zum Rechtsanwalt mehr als gerechtfertigt gewesen - das hätte ich wohl auch so gemacht. (Wohlgemerkt, vorher hätte ich versucht mich mit dem FL zu einigen! In einem klärenden Gespräch hätte man dem sicher klar machen können, dass das, was er tut, absolut nicht richtig ist.)
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