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Freitag, 9. Mai 2025
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Text der Nachtricht:
>Soweit ich weiß, ist die neue 0,0 Promillegrenze in der Praxis eher eine 0,2 Promillegrenze. Das heißt nicht, dass man bis 0,2 Promille ohne Probleme Alkohol trinken kann (ohnehin schwierig), damit soll aber ermöglicht werden, dass man z.B. notwendige Medikamente mit Alkohol (beispielsweise Hustensaft) weiter nehmen kann und auch auf die geliebte Praline oder die genannte Weißweinsauce nicht verzichten muss. Aber Vorsicht: Wer von einem Polizisten beobachtet wird, wie er z.B. ein Bier trinkt und dann losfährt, dem hilft es auch nix, wenn das nur ein Schluck war und man dann 0,08 Promille o.ä. hat - da kann man sich dann nicht auf 0,2 Promille oder Hustensaft berufen! > >Übrigens @sternenfahrer: FULL ACK steht für "Full Acknowledgement" - volle Zustimmung. Damit wollte ich dir in aller Kürze ausdrücken, dass ich voll deiner Meinung bin, was deine oben getätigte Aussage betrifft ;)
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