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Datum:
Dienstag, 26. August 2025
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Text der Nachtricht:
>>>>>Hallo >>>>> >>>>>Heute gab es zwischen meiner Freundin und ihrem Vater einen heftigen Streit. Und zwar ging es um folgendes: >>>>>Meine Freundin fuhr auf eine rote Ampel zu. An der Ampel wollte sie rechts abbiegen. Nun ist kurz vor der Ampel eine Einfahrt zu einem Parkplatz eines Einkaufszentrums. Hier ist sie draufgefahren und zur anderen Ausfahrt des Parkplatzes, welche an der rechts abbiegenden Strasse ist, wieder runtergefahren. Nun behauptete ihr Vater, das waere ein Rotlichtverstoss. Ist das richtig? Wenn ja, wieso? >>>>> >>>>>mfG >>>>>F77 >>>> >>>>Hi, >>>> >>>>ja über dieses Thema habe ich auch mal einen Beitrag im Fernsehen gesehen. Es ist tatsächlich verboten. Und wenn du erwischt wirst, in dem Beitrag haben sie eben genau das kontrolliert, dann zahlst du. Ob es die gleichen Strafen sind, wie beim Rotlichverstoß sind, weiß ich nicht mehr. >>>>Aber, dass du dabei erwischt wirst, ist wohl selten. >>>> >>>>Gruß Chipsy >>> >>>ein sehr interessantes Thema, da ich eine Stelle kenne, wo man das genau so machen kann wie beschrieben. >>>Mein Vater meinte mal, dass der Besitzer des Grundstücks (in dem Fall LIDL) anzeige erstatten könnte, da es ja Privatgrundstück ist. >> >>Hallo, >> >>...hmmmmm..., ein Rotlichtverstoß findet doch nur tatsächlich dann statt, wenn ich die Stelle für die die "Lichtzeichenanlage" bei Rot überquere. Da müsste man mal Präzidenzfälle zu rate ziehen. Also ich würde auf jedenfall Einspruch einlegen, wenn ich so einer Situation wäre. >> >>Desweiteren kann LIDL da keinen anzeigen, weil LIDL durch eine fehlende geschlossene Schranke jedem nicht Erwünschtem die Benutzung verwehren müsste. >> >>Kurze Definition: >> >>öffentlich bedeutet, für jede lebende Person zugänglich >> >>privat bedeutet, vom Verwaltungsberechtigten nur für bestimmte Personengruppen zugänglich >> >> >>Ein privater Raum, kann nur durch Schranken, Zäune oder ähnliches wirklich als privater Raum erkannt werden, aus demselben Grund kann man auch nicht auf einem Feld das Schwarzfahren üben, weil es für jeden anderen zügänglich wäre und somit für jeden anderen eine Gefahr darstellen könnte. Schwarzfahren ist nur auf einem Privatgrund der für keinen anderen zugänglich ist ohne Strafe möglich. > >Jetzt ist mir noch grad eingefallen, das Besitzer von privaten Hauseinfahrten, wenn ein nicht berechtigtes Fahrzeug in ihrer Einfahrt parkt, die Abschleppkosten selbst übernehmen müssen, würden sie dieses Fahrzeug abschleppen lassen, da sie eben durch eine fehlende Schranke oder ähnliches anzeigen müssten das die Benutzung nicht für jeden anderen erwünscht ist.
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