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Datum:
Dienstag, 26. August 2025
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Text der Nachtricht:
>Hallo! >Ich habe mich letztes Jahr im Mai bei meiner Fahrschule für die Führerscheinklassen B und BE (Führerschein mit 17) angemeldet und ganz regulär im Dezember meinen B-Prüfung bestanden. Da ich danach verzogen bin, habe ich keine BE-Fahrstunden mehr genommen und kann/ möchte diese auch nicht nachholen. Wenn ich jetzt zu meinem 18. Geburtstag keine BE-Prüfung abgelegt habe, bekomme ich dann trotzdem meinen ganz normalen EU-Führerschein der Klasse B ausgestellt? Oder kann ich Probleme bei der Austellung bekommen, weil ursprünglich BE ebenfalls beantragt war?
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