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Freitag, 2. Mai 2025
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Text der Nachtricht:
>Leider daneben .... > >CE 79 ist ne Sonderregelung, die man als Inhaber der alten Klasse 3 angeben muss. Sie sorgt dafür, dass man die alte Klasse 3 in VOLLEM Umfang behält. > >CE 79 berechtigt zum führen von dreiachsigen Zügen mit einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einer zulässigen Gesamtmasse von über 12.000 kg und von Zügen mit Zugfahrzeugen der klasse C1 und Anhängern wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen KANN! > >Zur Erklärung: In der normalen Klasse C1E gibt es eine Gesamtmassenbeschränkung von 12t die damit wegfällt. Man spricht dann von einer eingeschränkten Klasse CE. Diese istr dann allerdings bis zum 50. LJ befristet. > >Was mich erstaunt ist, dass du die anscheinend so bekommen hast, wird normalerweise nur auf Antrag gemacht, wenn man den Zweck nachweisen kann. > >Weiter und Nähere Infos beim zuständigen Straßenverkehrsamt, > >Und an meinen Vorredner: Wo ist denn dann der Unterschied zwischen C1E und CE79??? Also bitte hier keine falschen Aussagen machen.
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