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Freitag, 20. Juni 2025
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Text der Nachtricht:
>Den Text habe ich original meinem Fahrschulbuch (2004) entnommen. > >Fragwürdig halte ich auch die Inbezugnahme von § 17 Abs. 2 auf Abs. 1 und Abs. 3 StVO. Vielmehr würde ich Abs. 2 als durchaus eigenständig auffassen denn das stehet ja wortwörtlich "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden." > >Gebe allerdings zu, dass ich in Sachen Verkehrsrecht keine wirklich kompetente Anwort abzugeben vermag- > >mag also sein, dass meine Ansicht eine "veraltete Ansicht" ist... > >Ich würde trotzdem nie nur mit dem Funselstandlicht fahren. Entweder Abblendlicht oder eben gar nicht. Die Leute die mit Abblendlicht am Tag fahren beabsichtigen ja damit von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen zu werden. >Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage was passiert, wenn man dann nur noch mit Standlicht fahren würde. Bin mir da nicht so sicher, ob man noch eine vergleichbare (sichtbare)Signalwirkung erzielen würde auf die Distanz. >
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