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Datum:
Dienstag, 26. August 2025
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Text der Nachtricht:
>Da kann man sich doch nicht einfach hinter dort bereits parkende Fahrzeuge stellen. >---------------------------------- > >Verstehen kann ich deinen Unmut. >Aber es ist deine Pflicht, dir eine Übersicht zu verschaffen, besonders in deiner Fahrtrichtung nichts im Wege steht. Wenn es vom Autoinnenraum nicht möglich ist, dann eben per Einweiser. >Aber es macht den Anschein als stand der Roller schon, bevor du überhaupt eingestiegen bist. >Nein, ich komme jetzt nicht mit dem Beispiel von dem Kind das dort, auf dem Boden hockend, gespielt haben könnte.... > >Wie steht der Rollerfahrer zu dem Vorfall und zu der Schuld, die er angeblich haben soll? > >Mal ganz ehrlich: >Wäre mein minderjähriger Sohn mit der Meldung nach Hause gekommen, dass jemand beim Ausparken den Roller beschädigt hätte und sich dann aus der Verantwortung stehlen wollte, dann würde ich mit ihm zusammen zur nächsten Polizeistation fahren und den Vorfall zur Anzeige bringen. > >Sollte ich mich geirrt haben, würden mir das die Beamten schon sagen...... >Da ich aber davon ausgehe, dass ich es nicht tue, bleibe ich wenigstens nicht auf dem Schaden sitzen. > >Ich hoffe nur, dass der Geschädigte von dir die Personalien bekommen hat, Sonst sehe ich ein Problem auf dich zukommen, das weit weg von ein paar Euro für ein Stück Plastik ist..... > >
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