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Freitag, 6. Juni 2025
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Text der Nachtricht:
>Erstmal: Willkommen im Club. >Es gibt kaum einen Kraftfahrer, der nicht irgendwann einmal eine Begegnung dieser Art hatte. Der eine früher, der andere später. >Hatte kürzlich noch eine, und das mit dem Motorrad. Schneller als ich gucken konnte war ich einem anderen Krad hinten auf. Und der Schaden war - dafür, dass wir beide Gott-sei-Dank (!!!) mit den Reifen unten blieben- nicht von schlechten Eltern. > >Glaube mal nicht, dass ich es so einfach abschütteln konnte. Da helfen Zusprüche von anderen enorm. Danke hierfür nochmals an den, der weiß, wer gemeint ist ;o)) > >Nur so ganz schlau werde ich nicht aus deinem Bericht. >Dein Unfallopfer hat also die Polizei gerufen. >Wahrscheinlich aus Vorsorge, falls doch noch ein bisher unbekannter U-Schaden entdeckt wird, oder? >Denn zwingend notwendig ist das Hinzuziehen der Polizei nicht. >Was sagte die denn zum Schadensbild? >Denn wenn was behoben oder ersetzt werden soll, muss es ja zuvor kaputt gegangen sein. >Vielleicht ist für dich das Wissen um diesen Text von Vorteil: >,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,, >Gutachterkosten bei Bagatellschäden nicht erstattungsfähig > >Bei einem Kfz-Unfallschaden ist der Unfallgeschädigte nicht in jedem Fall berechtigt, auf Kosten des Haftpflichtversicherers des Unfallgegners einen Gutachter zur Ermittlung des Fahrzeugschadens zu beauftragen. Mit anderen Worten: Die Kosten für die Sachverständigenvergütung sind nur ersatzfähig, wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt. Die Grenze hierfür liegt bei 700,- EUR.. >Quelle: http://www.insurance1.de/aktuell/2007-08-13/kfzhaftpflicht-gutachterkosten-bei-bagatellschaeden-nicht-erstattungsfaehig.html >,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,, > >Wenn also nichts kaputt ging, dann ist die Sache für dich erledigt. Ansonsten wird sich der Geschädigte (wenn es denn einen gibt) schon bei dir und deiner Versicherung melden. >Einen geringen Schaden kannst du uU von der Versicherung zurückkaufen. So würdest du nicht in den Prämien steigen. Wäre Quatsch, wenn die 50 Euro zahlen, von dir aber 100 Euronen jährlich mehr verlangen wollten. Erkundige dich da rechtzeitig. > >Was wurde dir denn von der Polizei zum Tatvorwurf gemacht? Dass du zahlen "durftest" lässt darauf schließen, dass es kein probezeitrelevanter Verstoß war. Wäre schlimmer, wenn du auf Post hättest warten müssen. > >Fazit: Das Schlimmste war der Schreck. > >Um Unsicherhiten wieder loszuwerden hilft wirklich nur fahren, um wieder Vertrauen ins eigene Geschick und die Technik zu bekommen. >Wenns ganz arge ist, dann suche ein Fahrsicherheitstraining auf. Kompetene Trainer werden dich schon wieder hinbiegen. Da bin ich ganz sicher. >Wahrscheinlich schaffst du es aber auch ganz allein. >Und nun: Kopf hoch, alles wird gut ;o)) >
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