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Datum:
Montag, 6. Mai 2024
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Text der Nachtricht:
>Hi Heretiker! > >Dachte eben im Moment genau das gleiche wie du. Es ist nicht zutreffend, dass man bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte nur 50 Km/h fahren darf. Es gibt hierfür keine gesetzliche Grundlage. Allerdings ist es so, dass die NSL nur bei Sichtweiten unter 50 Meter eingeschaltet werden darf. Und bei so schlechter Sicht, sollte man nicht schneller als 50 Km/h fahren. > >Desweiteren ist es nicht zutreffend, dass das Licht eingeschaltet werden muss, wenn die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer mit Licht fährt. Es ist schlichtweg falsch. Wann ich das Licht einzuschalten habe, liegt in meiner alleinigen Entscheidung. Ich habe mich dabei nicht an Entscheidungen anderer zu orientieren. > >Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter und behaupte, unser Fahrprüfer ist selbst ein Fahrschüler. > >Und Gardiner ich warne dich. Du wirst hier drinn keinen einzigen Beitrag mehr schreiben, den ich nicht lesen und entsprechend kommentieren werde. Ich lasse es nicht zu, dass sich Leute hier eine Art Vertrauen erschleichen indem sie Vorgeben Fahrlehrer oder wie in deinem Fall sogar Fahrprüfer zu sein und damit versuchen ihr Ego aufzubessern oder was weiß ich aus welchem Grund. > >Grüße >Thomas
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