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Donnerstag, 21. August 2025
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Text der Nachtricht:
>>Sehr geehrte Damen und Herren, >> >>ich wende mich an Sie, da ich derzeit einige Probleme bezüglich meiner Fahrausbildung habe. >> >>Dazu möchte ich Ihnen gerne einiges näher erläutern: >> >>Im Herbst dieses Jahres, beginnt mein Studium an der HAW zum Ingenieur. >>Zur Zeit bin ich Selbstständig im Bereich der SPS und IT Dienstleistung. >> >>Nun, um meiner Tätigkeit wirtschaftlicher nachkommen zu können, habe ich im August letzten Jahres meine Fahrausbildung (F.Klasse B) begonnen. >>Bei meiner Anmeldung in der Fahrschule, wurde mir auf mein Nachfragen zugesichert, dass ich ca. im Dezember des selbigen Jahres vor Weihnachten mit einem erfolgreichen Abschluss der Fahrausbildung rechnen könnte. Nun genau zu diesem Punkt ist es nicht gekommen, was auch nicht weiter erwähnenswert ist. >>Jedenfalls, war es dieses Jahr im Januar soweit, dass ich meine praktische Prüfung ablegen sollte. >>Auf Grund, einer Unaufmerksamkeit meiner seits, habe ich die Prüfung nicht bestanden welches ich natürlich einsehe. >> >>Nun hat mir mein Fahrlehrer erzählt, dass der Prüfer mir noch sog „Strafstunden“ auferlegt hat: 4 Doppelstunden. >> >>Nach einigen Recherchen und logischen Schlussfolgerungen, habe ich mich diesbezüglich belehren lassen, dass der Prüfer einem Fahrschüler diese „Strafstunden“ nicht auferlegen darf. >> >>Nun hätte ich gerne gewusst, ob dies Stimmt? >> >>Des weiteren, bin ich nicht der einzige dem diese „Strafstunden“ auferlegt worden sind. >>Am Tag der Prüfung, hatte insgesamt vier Fahrschüler (darunter ich) der gleichen Fahrschule Prüfung ( 4 Fahrschüler, 2 Fahrlehrer)Bemerkenswerterweise hat keiner der vier Fahrschüler die Prüfung bestanden. >> >>Ein weiterer Kritikpunkt den ich gerne Ansprechen möchte, ist die qualitativ mangelhafte Ausbildung in dieser Fahrschule. >> >>Beispiel: >>Jeder Anfang ist schwer und nur Übung macht den Meister, dass ist bekannt nur macht es sinn mit JEDEM Fahrschüler bei dem Fahrlehrer über 35 Stunden nur unten am Hamburger Hafen entlang zu fahren, ohne einmal das Prüfungsgebiet zu befahren? >>Wissen Sie, es ist mir bewusst dass jeder Fahrschüler unterschiedlich geschickt ist und jeder unterschiedlich viele Stundenzahlen benötigt nur in diesem Falle halte ich das ganze >>Für nicht gerade „sauber“. >>Es gibt noch eine Unmenge an weiteren Kritikpunkte, die ich gerne noch aufgelistet hätte, >>dieses jedoch sämtliche Rahmen gesprengt hätte >>Für mich ist dieses im weiteren Verlauf wichtig, da ich gedenke diesen Fall an meine Rechtsbeistände zu übergeben und somit juristische Maßnahmen einzuleiten obwohl ich dies nur ungern tun würde. >> >>Mit freundlichen Grüßen >> >Hallo, >Die Situation die du beschrieben hast ist sehr Zweifelhaft. >Ein Prüfer darf keine sogenannten Strafstunden erteilen.Das ist nicht zulässig. >Er kann höchstens dem Fahrlehrer eine Empfehlung aussprechen wie viele Fahrstunden zur erneuten Fahrerlaubnisprüfung nötig sind. >TIPP:Einschaltung eines Rechtsanwaltes bringt hier keinen Erfolg. >Entweder kurzfristig einen Fahrschulwechsel durchführen oder in den sauren Apfel beissen. >Gruß
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