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Donnerstag, 21. August 2025
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Text der Nachtricht:
>>Mach' Dir mal keinen grossen Kopf. >>Dein Anwalt liegt jedenfalls besser in der Einschätzung der Lage. >>Vermutlich wird man Dir jugendlichen Leichtsinn in die Waagschale werfen und Du könntest mit einem blauen Auge davonkommen. >>Eher würde ich trotzdem vom Entzug der FE ausgehen, und die dauert mindestens 6 Monate. >>Ob Du zur Wiedererteilung eine MPU benötigst, entscheidet entweder schon das Gericht, oder die Führerscheinstelle. >> >>Viel Glück > >hm also wenn es halt nur ein "zeitweiser" Entzug wäre, wär das ja nicht so problematisch. >Nur was ist denn, wenn mir die Fahrerlaubnis GANZ weggenommen wird (was anscheinend wirklich passieren kann und mit einer ziemlich hohen Wahrscheinlichkeit wird das wohl auch so sein)? >Wie lange dauert es dann, bis ich sie neu beantragen kann und was muss dabei alles beachtet werden? >Ich mein klar, wenn es nur 6 oder 9 Monate sind, geb ich meinen Führerschein beim Amt ab und bekomm ihn nach Ablauf der Zeit wieder zurück oder ich geh halt vorher dahin und mach ne MPU wenn das gewünscht wird.
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