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Datum:
Dienstag, 6. Mai 2025
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Text der Nachtricht:
>>Tja, mal wieder gesundes HAlbwissen, gell. >> >>>Das ist nicht so einfach möglich. Meines wissens verfällt nach einem Jahr nach der Anmeldung oder der abgelegten Theoretichen Prüfung alles. Man muss sich also komplett neu anmelden (anmeldegebühr zahlen) und von vorne anfangen. >> >>NAch einem JAhr Anmeldung bei der FAhrschule verfällt der Ausbildungsvertrag, ergo kann die Fahrschule, so sie dies möchte, eine erneute Grundgebühr kassieren. >> >>Ein Jahr nach Genehmigung des Antrages durch die Fahrerlaubnisbehörde verfällt der Prüfauftrag, also neuer Antrag mit neuen Gebühren. >> >>Ein Jahr nach bestehen der Theorieprüfung verfällt diese (incl dem Antrag) also Antrag neu und Theo. Prüfung neu. >> >>2 Jahre nach Ausstellung des Ausbildungsnachweises Theorie verfällt diese (und damit die Theostunden) >> >>2 Jahre nach Ausstellung des Ausbildungsnachweises Praxis verfällt diese (und damit auch die besonderen Ausbildungsfahrten) >> >>Damit können diese Bescheinigungen NICHT mehr verwendet werden und die Ausbildung "darf" erneut durchlaufen werden! >> >>Hoffe damit für allgemeine Aufklärung gesorgt zu haben >> >>Wolfe > >okay danke =) dann muss ich mich mal ranhalten und überm Winter Motorrad fahren XD > >LG
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