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Mittwoch, 7. Mai 2025
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Text der Nachtricht:
>>Umschreibung eines US-Führerscheins in Deutschland >> >> >>Die Umschreibung eines US-Führerscheins in einen deutschen Führerschein kann grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn die Fahrerlaubnis während eines mindestens 185-tägigen Aufenthalts (auch Studien- oder Schulaufenthalts) in den USA erworben wurde. Die Aufenthaltsdauer kann u.a. durch Schulbescheinigungen, Mietquittungen, Hotelrechnungen oder Flugtickets nachgewiesen werden. >> >>Fristen >> >>Der Führerschein muss innerhalb von sechs Monaten seit Begründung des "ordentlichen Wohnsitzes" in Deutschland umgeschrieben werden, um weiter ein Kfz hier führen zu dürfen. Ist nach Ablauf von sechs Monaten eine Umschreibung nicht erfolgt, so erlischt die Berechtigung, mit dem amerikanischen Führerschein am Straßenverkehr in Deutschland teilzunehmen. Eine einmalige Verlängerung der Sechsmonatsfrist um ein weiteres halbes Jahr ist möglich, wenn der Führerscheininhaber glaubhaft macht, dass er einen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate im Inland haben wird. >> >>Auch nach Ablauf der Frist für die Umschreibung ist letztere innerhalb eines Zeitraums von maximal drei Jahren nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland möglich. Eine Fahrberechtigung besteht während dieser Zeit und solange der Führerschein noch nicht umgeschrieben worden ist allerdings nicht mehr. Nach Ablauf der Dreijahresfrist ist zum Erwerb des deutschen Führerscheins grundsätzlich eine vollständige Fahrausbildung zu absolvieren sowie anschließend die theoretische und praktische Prüfung abzulegen. Nur bei Führerscheinen aus denjenigen US-Bundesstaaten, die in der Anlage 11 zu den §§ 28 und 31 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgeführt sind (sog. Fahrerlaubnisse aus gleichgestellten Staaten), wird auch nach Ablauf der Dreijahresfrist auf eine erneute Fahrausbildung in Deutschland verzichtet. >> >>Führerscheinprüfung in Deutschland >> >>Wird die Umschreibung rechtzeitig (s.o.) beantragt, so ist die deutsche Führerscheinprüfung nicht in jedem Fall erneut abzulegen. Wenn nämlich das Schulungs- und Prüfungsverfahren eines US-Bundesstaates dem deutschen gleichwertig ist, wird die Umschreibung ohne Prüfung vorgenommen. Besteht keine Gleichwertigkeit, so ist je nach Bundesstaat, in dem der amerikanische Führerschein erworben wurde, entweder nur die theoretische oder die gesamte Prüfung in Deutschland abzulegen. Für welche US-Bundesstaaten diese Gleichwertigkeit besteht, ergibt sich aus Anlage 11 zu den §§ 28 und 31 FeV (sog. Fahrerlaubnisse aus gleichgestellten Staaten). Führerscheine, die in Bundesstaaten erworben wurden, welche in dieser Anlage nicht aufgeführt sind, können in Deutschland erst nach Ablegung der gesamten Fahrprüfung umgeschrieben werden. In der Regel wird jedoch auch dann keine erneute Fahrausbildung verlangt. In Einzelfällen ist für den Erhalt der deutschen Fahrerlaubnis eine Ausnahmegenehmigung der Führerscheinstelle erforderlich. >> >>Umschreibung nach theoretischer und praktischer Fahrprüfung >> >>Bei Fahrerlaubnissen aus folgenden US-Bundesstaaten (die nicht in der Anlage 11 zur FeV aufgeführt sind) ist eine erneute komplette Führerscheinprüfung erforderlich: >>Alaska, Kalifornien, Georgia, Hawaii, Maine, Maryland, Montana, Nevada, New Hampshire, New Jersey, New York, North Dakota, Rhode Island, Texas, Vermont, American Samoa, Guam, Virgin Islands. >> >>Umschreibung nach theoretischer Fahrprüfung >> >>Liegt eine Fahrerlaubnis aus den nachfolgenden, in der Anlage 11 zur FeV aufgeführten Bundesstaaten vor, ist nur der theoretische Prüfungsteil abzulegen: >>Connecticut (Klasse D,1,2), District of Columbia (D), Florida (E), Idaho (D), Minnesota (D), Mississippi (operator; R), Missouri (F), Nebraska (O), North Carolina (C), Oregon (C), Tennessee (D). >> >>Umschreibung ohne theoretische und praktische Fahrprüfung >> >>Alabama (D), Arizona (G, D, 2), Arkansas (D), Colorado (C, R), Connecticut (D,1,2), Delaware (D), District<
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