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Datum:
Sonntag, 3. August 2025
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Text der Nachtricht:
>Sollte das Handy auf dem Foto erkennbar sein, dann wird der Tatvorwurf neben der Geschwindigkeitsüberschreitung (die noch im Verwarnungsgeldbereich zwischen 10-35 Euro liegt) > >"Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten" >Das kostet 40 Euro + 23,50 Euro für Gebühren und Auslagen der Behörde + der Geschwindigkeitsverstoß. > >Siehe auch § 23 Abs. 1a StVO >"Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist." > > >Ich persönlich finde SMS schreiben noch gefährlicher als Telfonieren und ich finde, dass der § 1 Abs. 1 StVO ebenfalls verletzt wird >"Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert !ständige Vorsicht! und gegenseitige Rücksicht" >Diese Vorsicht wurde außer Acht gelassen. Bei 65 km/h legt man in einer Sekunde 19,5 Meter zurück. Ein paar Zeichen zu tippen könnte 2 Sekunden gedauert haben, vielleicht manchmal auch mehr??? Man legt also fasst 40 Meter zurück, ohne zu sehen, was sich vor einem abspielt. Dafür habe ich persönlich 0 Verständnis.
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