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Datum:
Dienstag, 1. Juli 2025
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Text der Nachtricht:
>>Man MUSS NICHT mehr Fahrstunden machen, als vorgeschrieben sind. Die Fahrschülerin hätte auch sagen können "nein möchte ich nicht" so aber kommt ein 2 seitiges Rechtsgeschäft zu stande (Angebot und Nachfrage) der FL möchte gerne mehr Fahrstunden machen und die FSin hat zugestimmt. So einfach ist das. > >Mal ne Frage dazu an den Jursiten (?, nehme es mal an wegen der Ausdrucksweise :), zumindest hobbymäßig). >Geschäftsfähig ist man ja erst mit 18. Darunter gibts Taschengeldparagraphen und Zustimmung oder Genehmigung der Eltern. >Da ist jetzt ein 17 jahriger Fahrschüler, also nur beschränkt geschäftsfähig. Daher unterschreiben die Eltern den Ausbildungsvertrag. Dieser wird ja normal keine feste Fahrstundenanzahl beinhalten, nach derern Ablauf die Eltern weiteren Stunden zustimmen müssen. Gehen wir mal von deiner Aussage aus, dass der FL mehr Stunden machen will und die Fahrschülerin zustimmt. und somit deiner Aussage nach ein Vertrag zustande gekommen ist. Alelrdings ist die Tochter ja erst 17 und könnte theoretisch den Vertrag nicht machen. (Jetzt lassen wir mal außen vor, dass sie die 30 € +/- auch von ihrem Taschengeld zahlen könnte und die Eltern genehmigen diese nicht). Dann wäre die Stunde laut deiner Aussage ja für den FL umsonst gewesen und für die FS kostenlos, oder? (Schadensersatz lassen wir jetzt auch außen vor). >Kurz: Ich bin mir nicht sicher, ob das mit dem Vertrag hier so einfach ist durch die Annahme der Schülerin. >Denn der Vertrag wurde ja zwischen den Eltern und der Fahrschule geschlossen. >Gut, man könnte eventuell über Anscheinsvollmacht und dergleichen was konstruieren, aber das können wir auch mal unbeachtet lassen. > >Was unproblematisch sein wird, dass hier generell ein Vertrag vorliegt. Von daher ist die Frage auch eher abstrakt zu sehen und nicht auf den direkten Fall hier bezogen. > >Gruß
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