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Datum:
Mittwoch, 30. April 2025
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Text der Nachtricht:
>>deine kompeteenz in sachen §§ ist zum himmel schreiend. >>als fl sollte man schon wissen was ein fahrschüler ist und wann du von deinem fl-schein gebrauch machen darfst. ich empfehle dir das studium des §1 fahrlg. mit deinen rechtlichen kenntnissen riskierst du nicht nur deinen job sondern gleich den ganzen fl-schein. >>bei einem aktiven eingriff begibst du dich in eine gefährliche nähe zum 315 stgb. >> >>mfg > > >Das mag zwar vielleicht sein. Aber was ist mit der Ursächlichkeit und Zurechnung des Erfolges und der sogennanten Risikoverringerung? Und schon wäre der eingreifende Dritte aus dem Schneider. Egal ob Fl oder nicht. > >Und zu den Verträgen. >fl02 sagt nicht dass ein schriftlicher Vertrag vorgeschrieben ist, er dient lediglich der Absicherung als Beweiszweck, so wie ich das verstanden habe. Und aus diesem Grund ist das in seiner Fahrschule halt Gang und Gebe, was ich persönlich auch so machen würde.
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