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Datum:
Freitag, 9. Mai 2025
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Text der Nachtricht:
>Aus Sicht der Versicherung ändert sich wirklich etwas: In der Fahrschule war der FL der verantwortliche Führer des Fahrzeugs. Er (bzw. seine Versicherung) haftete für alle von dir verursachten Schäden selbst. > >Jetzt wärst du der Führer des Fahrzeugs. Wenn der Fahrschule durch dich ein Schaden (z.B. am Auto) entsteht, haftest du. Wenn bei dir nichts zu holen ist, schaut die Fahrschule in die Röhre. > >Das gilt natürlich nur bei Fahrt mit einem FS-Fahrzeug. Wenn du dein eigenes Auto mitbringst sehe ich eigentlich kein Problem. > >Wie auch immer: In Deutschland haben wir die sog. Vertragsfreiheit. Wenn die Fahrschule mit dir nicht ins Geschäft kommen will, muss sie nicht. Such dir eine andere - gibt genug, die auch Wiedereinsteiger ausbilden.
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