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Sonntag, 4. Mai 2025
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Text der Nachtricht:
>Was macht dich da so sicher, Mursik? >Ich bin zwar auch nicht vom Fach (Polizei od. Justiz), aber es ist grundsätzlich so, dass IRGENDWO eine Grenze gezogen werden muss. >Und die liegt im Falle des Alkohol für Fahranfänger bei 0,0 o/oo (Obwohl mir ein Polizist sagte, dass Werte bis 0,05 o/oo als alkfrei betrachtet werden. Das ist allerdings ein Insiderwissen ;o)). > >Der Gesetzestext spricht so: > >Mehr als 0,0 Promille bei Fahranfängern in der Probezeit und bei Fahrern vor Vollendung des 21. Lebensjahres > > * Bußgeld 125 Euro > * 2 Punkte in Flensburg > * gegebenenfalls Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre > * Aufbauseminar > >Sicher KÖNNTE die Staatsanwaltschaft bei einem so niedrigen Alk-Wert von einem Verfahren absehen - wovon ich auch ausgehe. Aber darauf verlassen würde ich mich nicht. > >@Mursik, ich wäre an einem Link interessiert, auf den sich deine Aussage: >**Also mach dich nicht verrückt, bei 0,06 Promille passiert dir mit Sicherheit nichts.** >stützt. DANKE
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