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Datum:
Dienstag, 6. Mai 2025
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Text der Nachtricht:
>>Mein Fahrlehrer hatte mir zuvor von ihm erzählt, dass er bei der Bundeswehr arbeite, sehr pedantisch sei und zudem Sexistisch (Frauen bevorzugend) und ausländerfeindlich. > >Ich bin überrascht: Das hat dir dein FL erzählt? So sind die beim Bund doch alle! (Zugegeben, das mit dem Sexismus wird da eher anders ausgelegt...) > >Konnte dein FL diese überaus sachlichen Einschätzung durch konkrete Belege untermauern, die dich als (beinahe?) erwachsenen, kritischen Bürger besonders von ihrem Wahrheitsgehalt überzeugt hat? > >(Achtung, Ironie!) > >>Ausschlaggebend war nach Ansicht des Prüfers dass ich einen kleinen Kreisel im 2. statt im 1. Gang durchfahren hatte. > >Was steht im Prüfprotokoll GENAU drin? > >Du sagst "ausschlaggebend"; was war denn noch alles? > >>Heute Morgen war also die 2. Prüfung. >>... und unsauberem parallelem Einparken (2 Korrekturzüge gebraucht). > >Standest du zuerst nicht parallel oder nach 2 Korrekturzügen immer noch nicht? > >>Angeblich hätte ich allein beim Rechtsabbiegen sage und schreibe 11 Mal keinen richtigen Schulterblick gemacht. > >Auch in einer sonst fehlerfreien Prüfung genügen 2 Situationen dieser Art zum Durchfallen; wird jemand übersehen (i.A. gefährdet), reicht eine. > >Außerdem wieder: Was steht GENAU im Protokoll? > >>"15 Grad drehen reicht nicht!", hat er gesagt. > >Wenn ich meinen Kopf um 15 Grad nach rechts drehe - und die Augen dabei gerade halte, da der Prüfer die nicht sehen kann -, sehe ich noch nicht einmal meinen Außenspiegel. Der Prüfer hat also recht. > >>Es waren eigentlich immer mindestens 90 gewesen. Er wollte wohl 150... > >An dieser Aussage stört mich: >- "eigentlich": wie weit hast du denn "uneigentlich" den Kopf gedreht? > >- "mindestens 90": Dazu bitte folgender Selbstversuch: Auf einen Stuhl mit möglichst hoher Rückenlehne sitzen, Schultern gerade lassen, Kopf nach rechts drehen, bis es nicht mehr geht (knacken, aua, ...), Winkel beobachten. Erkenntnis: Ohne Drehung des Oberkörpers geht "mindestens 90" gar nicht, es ist eher "höchstens 90". Und wie weit kannst du deinen Oberkörper auf einem Sitz mit hoher Rückenlehne drehen, wenn du angegurtet bist? Ist das bequem? Hat es sich so in der Prüfung angefühlt? > >Sorry, "mindestens 90" ist einfach Käse. > >- "Er wollte wohl 150": Polemik. > >>Hinzu kommt dass ich mir ziemlich sicher bin, dass wir im Laufe der Prüfung gar nicht so oft rechts abgebogen sind! XD > >So "ziemlich sicher" wie beim Schulterblick? Der Prüfer macht sich während der Fahrt Aufzeichnungen! Dass das hier auch passiert ist, sieht man an dem konkreten Vorwurf "11 Mal" - bei "so hin und wieder" wäre ich auch stutzig geworden. > >>Was mich aber am meisten nervt, ist, dass die Prüfer dem Fahrschüler gar nicht sagen, was ihnen missfällt (war bei beiden so), es nicht einmal andeuten. > >1. Du musst es selbständig können. >2. Wie soll der Prüfer herausfinden, ob es sich um eine einmalige Nachlässigkeit oder um ein grundsätzliches Fehlverhalten handelt, wenn er es dir sofort sagt? >3. Es ist unangebracht (Prüfungsrichtlinie 5.14), da es den Prüfling sehr unter Druck setzen kann. Am gemachten Fehler lässt sich nichts ändern, die Wiederholung muss der Prüfling selbst vermeiden. > >Ich sehe (noch, mal auf die Protkolle warten) kein Problem mit den Ergebnissen der beiden Prüfungen.
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