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Freitag, 9. Mai 2025
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Text der Nachtricht:
>>da kann dein alter fl recht haben. > >Nö. Das geht schon mit der Aussage los, dass das LRA die Ausbildungsbescheinigung nicht anerkennen würde. > >>es kommt nämlich auf die neue fahrschule an. es reicht nicht, seine stunden abzusitzen sondern auch den stoff zu können (prüfungsreife). > >1. Die alte Fahrschule bescheinigt nicht den Abschluss der Ausbildung (das könnte sie natürlich auch...), sondern die besuchten Unterrichte. Was die neue Fahrschule dann damit macht, steht auf einem anderen Blatt. > >2. Durch den Besuch des Theorieunterrichts wird man nicht prüfungsreif. Dazu müsste man ja im Unterricht die Bögen besprechen. Dass das nicht erlaubt ist, weißt du selber. > >Ich habe noch nie einen FL gesehen, der seine Schüler nach Besuch des vorgeschriebenen Unterrichts nicht zur Prüfung gehen läßt. Die Ausbildungsziele lassen sich in der praktischen Ausbildung genauso erreichen, für die TP muss der Fahrschüler schon selbst lernen. > >>das wird dein neuer fl dann entscheiden. > >Und wie wahrscheinlich ist es, dass er sich so entscheiden wird, wie du es andeutest?
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