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Datum:
Dienstag, 6. Mai 2025
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Text der Nachtricht:
>Harter Tobak :o( >Aber der §142 StGB ist da durchaus der Richtige. >Den Link dazu, siehe unten. > >Der Busfahrer scheint seine Meldung schneller gemacht zu haben - und die Schilderung des Herganges war bestimmt auch nicht mit der deiner Freundin identisch. >Ich würde schnellstens einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten. > >Nähere und verlässliche Infos bekommst du sicher wenn du deinen Beitrag in >www.verkehrsportal.de >einkopierst. > >Da tummeln sich neben Polizisten und Anwälten eine Menge anderer schlauer Köpfe, die dir sicher schnell und kompetent Auskunft geben - das Ganze natürlich kostenlos. >Nur eine Registrierung ist nötig (wie hier auch). > >Hier der LINK zum §142 StGB: >http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html > >
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