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Dienstag, 6. Mai 2025
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Text der Nachtricht:
>>Als der Fahrer keine Anstalten machte anzuhalten, fuhr auch meine Freundin, die unter Schock stand, weiter in eine Werkstatt. > >1. Woher weiß die Freundin, dass der Bus an geeigneter Stelle nicht doch angehalten hat? Sie ist doch selbst weitergefahren... > >2. Mit einem Schock wäre sie nicht bis zur Werkstatt gekommen sondern vorher zusammengeklappt. Sie hat sich "nur" erschreckt. > >3. Der Verstand scheint ja dann doch wieder eingesetzt zu haben, als sie sich entschlossen hat zur Werkstatt zu fahren. Oder wollte sie da sowieso hin? Warum hat sie sich in diesem Moment nicht entschlossen, die Polizei anzurufen? > >Um die (implizite) Frage aus dem Titel zu beantworten: Ja, auch als Geschädigter kann man sich grundsätzlich unerlaubt vom Unfallort entfernen (§142 StGB). > >>Dort rief sie die Polizei, welche ihr den Führerschein wegen Fahrerflucht abnahm und sagte, das Gericht entscheidet ob sie diesen wieder bekommt. > >Richtig. Wenn sie der Beschlagnahme des FS durch die Polizei widerspricht, entscheidet ein Richter, ob sie den FS bis zum Abschluss des Verfahrens widerbekommt, oder ob er bis dahin entzogen bleibt. > >Wegen dem vorläufigen Entzug (kann Monate Dauern), wegen des möglichen Strafrahmens und dem zu erwartenden Ärger mit der Versicherung sollte deine Freundin sich sofort einen Fachanwalt für Verkehrsrecht besorgen und bis dahin keine weiteren Angaben gegenüber der Polizei oder sonst irgendjemand machen. Sofern die eigene Versicherung noch nicht informiert ist, sollte sie das nachholen. Welche Angaben sie dort zum Unfallgeschehen macht, sollte auch mit dem Anwalt abgestimmt werden. > >>Sie ist nun im Krankenhaus und lässt sich Schock und Verletzungen bescheinigen. Was hat sie nun zu erwarten? wie sieht das mit der Unfallschuld aus? > >Nochmal ganz klar: Auch wenn der Busfahrer 100% der Schuld trägt, hat deine Freundin mächtig Ärger an der Backe. Daher ab zum Anwalt. > >Wie die Schuld genau verteilt wird, ist schwer zu sagen. Welche Fahrzeugbewegungen (Bus im Gegenverkehr?) sind beweisbar? Wer hätte bremsen und/oder ausweichen können? Letztendlich wird ein Gutachter alle Unfallspuren beurteilen müssen. Wie das ausgeht, steht in den Sternen.
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